Kette-Event GmbH 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen 

1.             Geltungsbereich 
1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)gelten für alle mit der Kette-Event GmbH, Moltkestraße 129, 50674 Köln („Kette“) geschlossenen Verträge sowiesonstigen Rechtsgeschäfte und Aktivitäten („Verträge“) zwischen Kette unddem Kunden („Vertragsparteien“), soweit nicht durch schriftlicheVereinbarung zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderesvereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Leistungen, Beratungen undAngebote, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.  
1.2          Nachstehende AGB gelten nur, wenn der KundeUnternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit Vertragsschlussbestätigt der Kunde gegenüber Kette, die angebotenen Leistungen ausschließlichzu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14BGB) in Anspruch zu nehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristischePerson oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertragsin Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeithandelt.
1.3          Maßgebend ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertragsgültige Fassung der AGB. 
1.4          Abweichende oder ergänzende Bedingungen desKunden oder Dritter werden von Kette nicht anerkannt und damit nichtVertragsbestandteil, auch wenn Kette diesen nicht widerspricht. Selbst wenn Ketteauf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder aufsolche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jenerGeschäftsbedingungen. Nur wenn Kette der Geltung anderer Geschäftsbedingungenausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung. 
1.5          Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Kundengewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Kette. 
1.6          Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.            Vertragsabschluss, Leistungsumfang 
2.1          Die Vertragsparteien vereinbaren eineZusammenarbeit gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Ein Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Werkvertrag ist von denVertragsparteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Einen Erfolg schuldetKette hinsichtlich der Leistungen nicht.  
2.2          Soweit zwischen den Vertragsparteien nichtausdrücklich anders vereinbart, kommt ein Vertrag durch schriftlicheAuftragsbestätigung von Kette zustande. 
2.3          Es steht Kette frei, auch für andere Kundentätig zu sein.  
2.4          Kette verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbartenDienstleistungen sowie die Kette übertragenen Arbeiten mit fachlicher undkaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Kette wird seineLeistungen durch kompetente und erfahrene Mitarbeiter erbringen. Kette istberechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzuschalten.
3.            Leistungsort, Leistungszeit 
3.1          Sofern zwischen den Vertragsparteien in den jeweiligenVerträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in der Wahl desLeistungsortes frei.  
3.2          Sofern zwischen den Vertragsparteien in denjeweiligen Verträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in derEinteilung der Leistungszeit frei.  4.            Mitwirkungspflichtendes Kunden 
4.1          Der Kunde hat die Leistungen von Kette durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere ist er verpflichtet,Kette kostenlos alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Unterlagen,Daten und sonstigen Informationen (die „Kundeninformationen“) rechtzeitig,richtig und vollständig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Kettezu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinenGeschäftsräumen bzw. den Geschäftsräumen, in denen die Leistungen zu erbringensind, zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde Kette alle für dieErbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Geräte und Arbeitsmaterialienin angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 
4.2          Soweit der Kunde Kette Informationen zurVerwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dasser zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Kundestellt Kette frei von jeglichen Ansprüchen Dritter, soweit dies gesetzlichzulässig. 4.3          Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowieeinen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt bzw. dieLeistungen betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen,alle das Projekt bzw. die Leistungen betreffenden Entscheidungen entwederselbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinausdiejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zurVerwirklichung des Projekts bzw. des Auftrags jeweils notwendig sind. 
4.4          Sämtliche Einwände, Beschwerden oder sonstigeProblemmeldungen im Zusammenhang mit den Leistungen von Kette hat der Kundeunverzüglich schriftlich anzuzeigen.  
4.5          Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nichtrechtzeitig, richtig und vollständig nach und kann Kette aus diesem Grundeseine Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht innerhalb dervereinbarten Zeit abschließen, verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraumangemessen. Erbringt der Kunde schuldhaft  eine erforderliche Mitwirkungshandlung nichtrechtzeitig, richtig und vollständig, erstattet er Kette die hierdurch entstandenenMehrkosten.
5.            Preiseund Zahlungsmodalitäten 
5.1          Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich derjeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 
5.2          Der Kunde zahlt die Vergütung durch Überweisungauf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung. 
5.3          Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen wird Kettedem Kunden nach Erbringung der Leistung eine Rechnung stellen. Kette ist berechtigt, die Vergütung nach Leistungsstand in Teilbeträgen in Rechnung zustellen. Bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien darfeine Rechnung vor Leistungserbringung gestellt werden.  
5.4          Rechnungen sind jeweils vierzehn (14) Tagenach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf demin der Rechnung angegebenen Konto. 
5.5          Bei Zahlungsverzug ist Kette berechtigt, sämtlichenoch zu erbringende Leistungen vorübergehend einzustellen. 
5.6          Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen ingesetzlicher Höhe berechnet. Wenn Kette ein höherer Verzugsschaden entstandenist, ist Kette zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt. Der Anspruch von Kette auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibtunberührt.
6.            Aufrechnung Der Kunde darfForderungen von Kette nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenenForderungen aufrechnen.
7.            Haftung 
7.1          Kette haftet in allen Fällen vertraglicher undaußervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabeder gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicherAufwendungen. 
7.2          In sonstigen Fällen haftet Kette – soweit in Ziff.
7.3 nicht abweichendgeregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannteKardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Kette vorbehaltlich Ziff. 7.3 ausgeschlossen. 
7.3          Die Haftung von Kette oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vonden vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8.            Vertraulichkeit 
8.1          „Vertrauliche Informationen“ sind alleInformationen und Unterlagen von Kette, die als vertraulich gekennzeichnet oderaus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Angebote,Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Konzepte, interne Strukturen,interne und externe (Logistik-)Prozesse, Informationen über betrieblicheAbläufe, Sicherheitsmaßnahmen, Kunden-, Lieferanten und jegliche sonstigenKontaktdaten und (Waren-/Dienstleistungs-)Bezugsquellen, Geschäftsbeziehungenund Know-how.  
8.2          Der Kunde ist verpflichtet, über vertraulicheInformationen Stillschweigen zu wahren. Der Kunde ergreift alle angemessenenMaßnahmen, um die Offenlegung, Verbreitung oder die unbefugte Nutzung vonvertraulichen Informationen zu vermeiden, einschließlich mindestens Maßnahmen,die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Artergreift. Der Kunde darf keine vertraulichen Informationen in einer Weiseausführen, die gegen die Ausfuhrbestimmungen der Europäischen Union verstößt.  Diese Verpflichtung besteht zeitlichunbegrenzt nach Beendigung des Vertrags fort. 
8.3          Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solchevertraulichen Informationen, a)             die dem Kunden bei Abschluss des Vertragsnachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekanntwerden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicheVorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;b)            die bei Abschluss des Vertrags öffentlichbekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nichtauf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;c)             die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oderauf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde Kettevorab unterrichten und Kette Gelegenheit geben, gegen die Offenlegungvorzugehen. 
8.4          Der Kunde wird nur denjenigen Mitarbeitern dievertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung diesesVertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihremAusscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltungverpflichten.
9.            Schlussbestimmungen 
9.1          Der Kunde bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung von Kette für eine Abtretung seiner Rechte aus oder im Zusammenhangmit diesen AGB und/oder den Verträgen. § 354a HGB bleibt unberührt. 
9.2          Erfüllungsort für alle Verpflichtungen undLeistungen aus diesen AGB und den Verträgen ist Köln.  
9.3          Auf die AGB sowie auf sämtliche Verträgezwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 
9.4          Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie aus allen Verträgen zwischen denVertragsparteien ist Köln. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zuausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 
9.5          Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfender Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 
9.6          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganzoder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lückeenthalten, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An dieStelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt im Fall, dassdispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositivenRechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung,deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die dieVertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung verfolgthaben. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen Regelungslücken enthalten, geltenzur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen alsvereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungenund dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannthätten.


Kette-Logistik GmbH 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen 

1.            Geltungsbereich 
1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle mit der Kette-Logistik GmbH, Moltkestraße 129, 50674 Köln („Kette“) geschlossenen Verträge sowiesonstigen Rechtsgeschäfte und Aktivitäten („Verträge“) zwischen Kette unddem Kunden („Vertragsparteien“), soweit nicht durch schriftlicheVereinbarung zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderesvereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Leistungen, Beratungen undAngebote, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.  
1.2          Nachstehende AGB gelten nur, wenn der KundeUnternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit Vertragsschlussbestätigt der Kunde gegenüber Kette, die angebotenen Leistungen ausschließlichzu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14BGB) in Anspruch zu nehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristischePerson oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertragsin Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeithandelt.  
1.3          Maßgebend ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertragsgültige Fassung der AGB. 
1.4          Abweichende oder ergänzende Bedingungen desKunden oder Dritter werden von Kette nicht anerkannt und damit nichtVertragsbestandteil, auch wenn Kette diesen nicht widerspricht. Selbst wenn Ketteauf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder aufsolche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jenerGeschäftsbedingungen. Nur wenn Kette der Geltung anderer Geschäftsbedingungenausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung. 
1.5          Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Kundengewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicherBestätigung durch Kette. 
1.6          Der Vertragsschluss erfolgt in deutscherSprache.
2.            Vertragsabschluss, Leistungsumfang 
2.1          Die Vertragsparteien vereinbaren eineZusammenarbeit gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. EinArbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Werkvertrag ist von denVertragsparteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Einen Erfolg schuldetKette hinsichtlich der Leistungen nicht.  
2.2          Soweit zwischen den Vertragsparteien nichtausdrücklich anders vereinbart, kommt ein Vertrag durch schriftlicheAuftragsbestätigung von Kette zustande. 
2.3          Es steht Kette frei, auch für andere Kundentätig zu sein.  
2.4          Kette verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen sowie die Kette übertragenen Arbeiten mit fachlicher undkaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Kette wird seineLeistungen durch kompetente und erfahrene Mitarbeiter erbringen. Kette ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzuschalten. 3.            Leistungsort, Leistungszeit 
3.1          Sofern zwischen den Vertragsparteien in den jeweiligenVerträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in der Wahl desLeistungsortes frei.  
3.2          Sofern zwischen den Vertragsparteien in denjeweiligen Verträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in derEinteilung der Leistungszeit frei.  4.            Mitwirkungspflichtendes Kunden 
4.1          Der Kunde hat die Leistungen von Kette durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere ist er verpflichtet,Kette kostenlos alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Unterlagen,Daten und sonstigen Informationen (die „Kundeninformationen“) rechtzeitig,richtig und vollständig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Kettezu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinenGeschäftsräumen bzw. den Geschäftsräumen, in denen die Leistungen zu erbringensind, zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde Kette alle für dieErbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Geräte und Arbeitsmaterialienin angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 
4.2          Soweit der Kunde Kette Informationen zurVerwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dasser zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Kundestellt Kette frei von jeglichen Ansprüchen Dritter, soweit dies gesetzlichzulässig.  4.3          Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowieeinen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt bzw. dieLeistungen betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen,alle das Projekt bzw. die Leistungen betreffenden Entscheidungen entwederselbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinausdiejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zurVerwirklichung des Projekts bzw. des Auftrags jeweils notwendig sind. 
4.4          Sämtliche Einwände, Beschwerden oder sonstigeProblemmeldungen im Zusammenhang mit den Leistungen von Kette hat der Kundeunverzüglich schriftlich anzuzeigen.  
4.5          Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nichtrechtzeitig, richtig und vollständig nach und kann Kette aus diesem Grundeseine Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht innerhalb dervereinbarten Zeit abschließen, verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraumangemessen. Erbringt der Kunde schuldhaft  eine erforderliche Mitwirkungshandlung nichtrechtzeitig, richtig und vollständig, erstattet er Kette die hierdurch entstandenenMehrkosten.
5.            Preiseund Zahlungsmodalitäten 
5.1          Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich derjeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 
5.2          Der Kunde zahlt die Vergütung durch Überweisungauf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung. 
5.3          Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen wird Kettedem Kunden nach Erbringung der Leistung eine Rechnung stellen. Kette ist berechtigt, die Vergütung nach Leistungsstand in Teilbeträgen in Rechnung zustellen. Bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien darfeine Rechnung vor Leistungserbringung gestellt werden.  
5.4          Rechnungen sind jeweils vierzehn (14) Tagenach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf demin der Rechnung angegebenen Konto. 
5.5          Bei Zahlungsverzug ist Kette berechtigt, sämtlichenoch zu erbringende Leistungen vorübergehend einzustellen. 
5.6          Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen ingesetzlicher Höhe berechnet. Wenn Kette ein höherer Verzugsschaden entstandenist, ist Kette zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt. Der Anspruch von Kette auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibtunberührt.
6.            Aufrechnung Der Kunde darfForderungen von Kette nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenenForderungen aufrechnen.
7.            Haftung 
7.1          Kette haftet in allen Fällen vertraglicher undaußervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabeder gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicherAufwendungen. 
7.2          In sonstigen Fällen haftet Kette – soweit in Ziff.7.3 nicht abweichendgeregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannteKardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Kette vorbehaltlichZiff. 7.3 ausgeschlossen. 
7.3          Die Haftung von Kette oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vonden vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8.            Vertraulichkeit 
8.1          „Vertrauliche Informationen“ sind alleInformationen und Unterlagen von Kette, die als vertraulich gekennzeichnet oderaus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Angebote,Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Konzepte, interne Strukturen,interne und externe (Logistik-)Prozesse, Informationen über betrieblicheAbläufe, Sicherheitsmaßnahmen, Kunden-, Lieferanten und jegliche sonstigenKontaktdaten und (Waren-/Dienstleistungs-)Bezugsquellen, Geschäftsbeziehungenund Know-how.  
8.2          Der Kunde ist verpflichtet, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Offenlegung, Verbreitung oder die unbefugte Nutzung vonvertraulichen Informationen zu vermeiden, einschließlich mindestens Maßnahmen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Artergreift. Der Kunde darf keine vertraulichen Informationen in einer Weiseausführen, die gegen die Ausfuhrbestimmungen der Europäischen Union verstößt.  Diese Verpflichtung besteht zeitlichunbegrenzt nach Beendigung des Vertrags fort. 
8.3          Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solchevertraulichen Informationen, a)             die dem Kunden bei Abschluss des Vertragsnachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekanntwerden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicheVorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;b)            die bei Abschluss des Vertrags öffentlichbekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nichtauf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;c)             die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oderauf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde Kettevorab unterrichten und Kette Gelegenheit geben, gegen die Offenlegungvorzugehen. 
8.4          Der Kunde wird nur denjenigen Mitarbeitern dievertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung diesesVertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihremAusscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltungverpflichten.
9.            Schlussbestimmungen 
9.1          Der Kunde bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung von Kette für eine Abtretung seiner Rechte aus oder im Zusammenhangmit diesen AGB und/oder den Verträgen. § 354a HGB bleibt unberührt. 
9.2          Erfüllungsort für alle Verpflichtungen undLeistungen aus diesen AGB und den Verträgen ist Köln.  
9.3          Auf die AGB sowie auf sämtliche Verträgezwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 
9.4          Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie aus allen Verträgen zwischen denVertragsparteien ist Köln. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zuausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 
9.5          Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfender Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 
9.6          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganzoder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt im Fall, dass dispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositivenRechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung,deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung verfolgthaben. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungenund dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannthätten.   


Kette-Consulting GmbH 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen 
1.             Geltungsbereich 
1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle mit der Kette-Consulting GmbH, Moltkestraße 129, 50674 Köln („Kette“) geschlossenen Verträge sowiesonstigen Rechtsgeschäfte und Aktivitäten („Verträge“) zwischen Kette unddem Kunden („Vertragsparteien“), soweit nicht durch schriftlicheVereinbarung zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderesvereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Leistungen, Beratungen undAngebote, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.  
1.2          Nachstehende AGB gelten nur, wenn der KundeUnternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit Vertragsschlussbestätigt der Kunde gegenüber Kette, die angebotenen Leistungen ausschließlichzu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14BGB) in Anspruch zu nehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristischePerson oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertragsin Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeithandelt.  
1.3          Maßgebend ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertragsgültige Fassung der AGB. 
1.4          Abweichende oder ergänzende Bedingungen desKunden oder Dritter werden von Kette nicht anerkannt und damit nichtVertragsbestandteil, auch wenn Kette diesen nicht widerspricht. Selbst wenn Ketteauf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder aufsolche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jenerGeschäftsbedingungen. Nur wenn Kette der Geltung anderer Geschäftsbedingungenausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung. 
1.5          Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Kundengewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicherBestätigung durch Kette. 
1.6          Der Vertragsschluss erfolgt in deutscherSprache.
2.            Vertragsabschluss, Leistungsumfang 
2.1          Die Vertragsparteien vereinbaren eineZusammenarbeit gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. EinArbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Werkvertrag ist von denVertragsparteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Einen Erfolg schuldetKette hinsichtlich der Leistungen nicht.  
2.2          Soweit zwischen den Vertragsparteien nichtausdrücklich anders vereinbart, kommt ein Vertrag durch schriftlicheAuftragsbestätigung von Kette zustande. 
2.3          Es steht Kette frei, auch für andere Kundentätig zu sein.  
2.4          Kette verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbartenDienstleistungen sowie die Kette übertragenen Arbeiten mit fachlicher undkaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Kette wird seineLeistungen durch kompetente und erfahrene Mitarbeiter erbringen. Kette istberechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzuschalten. 3.            Leistungsort, Leistungszeit 
3.1          Sofern zwischen den Vertragsparteien in den jeweiligenVerträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in der Wahl desLeistungsortes frei.  
3.2          Sofern zwischen den Vertragsparteien in denjeweiligen Verträgen nichts anderes vereinbart wurde, ist Kette in derEinteilung der Leistungszeit frei.  4.            Mitwirkungspflichtendes Kunden 
4.1          Der Kunde hat die Leistungen von Kette durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere ist er verpflichtet,Kette kostenlos alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Unterlagen,Daten und sonstigen Informationen (die „Kundeninformationen“) rechtzeitig,richtig und vollständig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Kettezu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinenGeschäftsräumen bzw. den Geschäftsräumen, in denen die Leistungen zu erbringensind, zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde Kette alle für dieErbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Geräte und Arbeitsmaterialienin angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 
4.2          Soweit der Kunde Kette Informationen zurVerwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dasser zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Kundestellt Kette frei von jeglichen Ansprüchen Dritter, soweit dies gesetzlichzulässig. 4.3          Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowieeinen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt bzw. dieLeistungen betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen,alle das Projekt bzw. die Leistungen betreffenden Entscheidungen entwederselbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinausdiejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zurVerwirklichung des Projekts bzw. des Auftrags jeweils notwendig sind. 
4.4          Sämtliche Einwände, Beschwerden oder sonstigeProblemmeldungen im Zusammenhang mit den Leistungen von Kette hat der Kundeunverzüglich schriftlich anzuzeigen.  
4.5          Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nichtrechtzeitig, richtig und vollständig nach und kann Kette aus diesem Grundeseine Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht innerhalb dervereinbarten Zeit abschließen, verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraumangemessen. Erbringt der Kunde schuldhaft  eine erforderliche Mitwirkungshandlung nichtrechtzeitig, richtig und vollständig, erstattet er Kette die hierdurch entstandenenMehrkosten.
5.            Preiseund Zahlungsmodalitäten 
5.1          Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich derjeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 
5.2          Der Kunde zahlt die Vergütung durch Überweisungauf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung. 
5.3          Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen wird Kettedem Kunden nach Erbringung der Leistung eine Rechnung stellen. Kette ist berechtigt, die Vergütung nach Leistungsstand in Teilbeträgen in Rechnung zustellen. Bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien darfeine Rechnung vor Leistungserbringung gestellt werden.  
5.4          Rechnungen sind jeweils vierzehn (14) Tagenach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf demin der Rechnung angegebenen Konto. 
5.5          Bei Zahlungsverzug ist Kette berechtigt, sämtlichenoch zu erbringende Leistungen vorübergehend einzustellen. 
5.6          Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen ingesetzlicher Höhe berechnet. Wenn Kette ein höherer Verzugsschaden entstandenist, ist Kette zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt. Der Anspruch von Kette auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibtunberührt.
6.            Aufrechnung Der Kunde darfForderungen von Kette nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenenForderungen aufrechnen.
7.            Haftung 
7.1          Kette haftet in allen Fällen vertraglicher undaußervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabeder gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicherAufwendungen. 
7.2          In sonstigen Fällen haftet Kette – soweit in Ziff.7.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Kette vorbehaltlichZiff. 7.3 ausgeschlossen. 
7.3          Die Haftung von Kette oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vonden vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8.            Vertraulichkeit 
8.1          „Vertrauliche Informationen“ sind alleInformationen und Unterlagen von Kette, die als vertraulich gekennzeichnet oderaus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Konzepte, interne Strukturen,interne und externe (Logistik-)Prozesse, Informationen über betrieblicheAbläufe, Sicherheitsmaßnahmen, Kunden-, Lieferanten und jegliche sonstigenKontaktdaten und (Waren-/Dienstleistungs-)Bezugsquellen, Geschäftsbeziehungen und Know-how.  
8.2          Der Kunde ist verpflichtet, über vertraulicheInformationen Stillschweigen zu wahren. Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Offenlegung, Verbreitung oder die unbefugte Nutzung von vertraulichen Informationen zu vermeiden, einschließlich mindestens Maßnahmen,die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Artergreift. Der Kunde darf keine vertraulichen Informationen in einer Weiseausführen, die gegen die Ausfuhrbestimmungen der Europäischen Union verstößt.  Diese Verpflichtung besteht zeitlichunbegrenzt nach Beendigung des Vertrags fort. 
8.3          Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solchevertraulichen Informationen, a)             die dem Kunden bei Abschluss des Vertragsnachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekanntwerden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicheVorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;b)            die bei Abschluss des Vertrags öffentlichbekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nichtauf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;c)             die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oderauf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde Kettevorab unterrichten und Kette Gelegenheit geben, gegen die Offenlegungvorzugehen. 
8.4          Der Kunde wird nur denjenigen Mitarbeitern dievertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung diesesVertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihremAusscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltungverpflichten.
9.            Schlussbestimmungen 
9.1          Der Kunde bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung von Kette für eine Abtretung seiner Rechte aus oder im Zusammenhangmit diesen AGB und/oder den Verträgen. § 354a HGB bleibt unberührt. 
9.2          Erfüllungsort für alle Verpflichtungen undLeistungen aus diesen AGB und den Verträgen ist Köln.  
9.3          Auf die AGB sowie auf sämtliche Verträgezwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 
9.4          Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie aus allen Verträgen zwischen denVertragsparteien ist Köln. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zuausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 
9.5          Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfender Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 
9.6          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganzoder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lückeenthalten, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An dieStelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt im Fall, dassdispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositivenRechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung,deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die dieVertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung verfolgthaben. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen Regelungslücken enthalten, geltenzur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen alsvereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungenund dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannthätten.